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   LAG Niedersachsen, 23.05.1997 - 16 Sa 825/96   

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https://dejure.org/1997,15359
LAG Niedersachsen, 23.05.1997 - 16 Sa 825/96 (https://dejure.org/1997,15359)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.1997 - 16 Sa 825/96 (https://dejure.org/1997,15359)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 1997 - 16 Sa 825/96 (https://dejure.org/1997,15359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 BAT; § 8 Gem. Mitarbeitergesetz der Konförderation Ev. Kirchen in Nds. BAT; § 2 Dienstvertragsordnung
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme des Rentenantrags innerhalb der Widerspruchsfrist gegen den Rentenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme des Rentenantrags innerhalb der Widerspruchsfrist gegen den Rentenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.1997 - 16 Sa 825/96
    Der Bescheid über die Rente wird für die Versicherte erst dann bindend, wenn er unanfechtbar geworden ist (so Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.08.1995, AZ 13 RJ 43/94 in BSGE 76, 218 ff.).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.1997 - 16 Sa 825/96
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (so ständige Rechtsprechung des BAG in AP Nr. 1 zu § 27 MTL 2. AP Nr. 10 zu§ 47 BAT, AP Nr. 1 zu § 2 TVRatAng, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie AP Nr. 7 zu § 29 BAT).
  • LAG Niedersachsen, 10.10.1996 - 14 (11) Sa 1025/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Bewilligung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.1997 - 16 Sa 825/96
    Zwar wäre möglicherweise ein Offenlegen der Verhältnisse durch die Klägerin erwünscht gewesen, jedoch führt dieses angesichts der Bedeutung im Hinblick auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses für die Klägerin und ihre Absicherung nicht zu einer anderen Betrachtungsweise (vgl. auch Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10.10.1996, AZ 14 (11) Sa 1025/96, nicht rechtskräftig).
  • LAG Niedersachsen, 30.05.1997 - 16 Sa 2335/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Einlegung eines Widerspruchs gegen den

    Vorliegend sind lediglich die Rechtsfolgen eingetreten, daß das Arbeitsverhältnis vom 01.01.1996 bis 31.12.1997 ruhend gestellt ist (im Ergebnis ebenso: Urteil des LAG Miedersachsen vom 10.10.1996 (Az.: 14 (11) Sa 1025/96 in ZTR 97, 227, nicht rechtskräftig, sowie Urteil des LAG Niedersachen vom 25.10.1994, Az.: 6 Sa 747/94, rechtskräftig, sowie Urteil des LAG Niedersachsen vom 23.05.1997, Az.: 16 Sa 825/96, nicht rechtskräftig).
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